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Die Satzung

§ 1
1. Der Verein führt den Namen „Hilfe für Menschen in Not, e.V.“, hat seinen Sitz in Langen und ist mit der Nr. VR 3579, im Vereinsregister eingetragen.2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“, der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger und in Not geratener Personen i.S.v. § 53 der Abgabenordnung, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, hauptsächlich in Deutschland, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe.
2. Der Verein erfüllt seinen Satzungszweck insbesondere durch die Organisation von dringend notwendigen Sachen (Schul-, Spiel-, Anziehsachen, Möbel, etc.), bzw. durch Unterstützung (bei der Suche nach etwas oder beim Ausfüllen von Anträgen, etc.), durch Anbietung von Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, Altenbetreuung, zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten hierfür und die Unterstützung bereits bestehender gemeinnütziger Einrichtungen i.S.v. §§ 51 ff der Abgabenordnung, in Form von Weitergabe von benötigten Sachen (Spiel-, Schul-, Anziehsachen).

§ 3 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die der erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 6 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an:
Greenpeace e.V.
Große Elbstraße 39
22767 Hamburg
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 7 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche Personen werden, die ausschließlich die Zwecke des Vereins verfolgen.
2. Die Beitrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss aus wichtigem Grund oder durch Tod.
4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand; einer Kündigungsfrist bedarf es nicht.
5. Die Mitglieder können Beiträge zahlen.

§ 8 Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen; sie erfolgt schriftlich.
3. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder, unter Angabe des Zweckes und der Gründe, vom Vorstand schriftlich, verlangt wird.
4. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
5. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit. Sie ist ferner insbesondere zuständig für:
- Entgegennahme des Jahresberichtes sowie der Jahresplanung (Aktivitäten und Finanzen)
- Beschlüsse über die Errichtung eigener Einrichtungen
- Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses
- Wahl des Vorstandes
- Beschlussfassung über: Änderung der Satzung Auflösung des Vereins
6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten anwesend ist.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in Form eines Protokolls niedergeschrieben und vom Vorstand unterschrieben.

§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit Stimmzetteln gewählt.
2. Der Vorstand besteht aus einer Person.
3. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre; er bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt und kann wieder gewählt werden. Die Amtszeit kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden insbesondere, wenn er den Zweck der Satzung nicht mehr erfüllt.


Langen, 19. Januar 2009
Silke Marson




SPENDENKONTO: Hilfe für Menschen in Not, e.V.
Sparka Langen-Seligenstadt | DE50 5065 2124 0026 1334 47 | BIC: HELADEF1SLS | Telefon: 06103/4 863 412