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Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes


  • Kein Kind oder Jugendlicher darf benachteiligt werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Leben.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen Namen, eine Nationalität und soweit möglich darauf, ihre Eltern zu kennen und von ihnen versorgt zu werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit und auf medizinische Versorgung.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und bei Ange-legenheiten, die sie betreffen, ernst genommen zu werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religions-freiheit.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Verwahrlosung, schlechte Behandlung, Missbrauch und Ausbeutung.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor dem Gebrauch von Drogen.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf unterschiedliche Informationen zur Förderung ihres sozialen, seelischen, sinnlichen Wohlergehens und der körperlichen und geistigen Gesundheit.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatleben und dass ihre Würde geachtet wird.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Anhörung bei Strafverfahren und in Scheidungsprozessen. Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie untergebracht oder adoptiert werden sollen, haben das Recht auf besonderen Schutz.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten und dürfen unter 15 Jahren nicht zu Streitkräften eingezogen werden.
  • Kinder und Jugendliche, die zur Behandlung oder Vorsorge außerhalb ihrer Familie untergebracht wurden, haben das Recht, dass diese Maßnahmen kontrolliert werden.
  • Kinder und Jugendliche, die einer Minderheit angehören, haben das Recht auf die ei-gene Kultur.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Folter, rechtswidriger und willkürlicher Freiheitsstrafe, lebenslänglicher Freiheitsstrafe und das Recht auf einen Beistand in Verfahren, die Freiheitsentzug betreffen.
  • Durch Vernachlässigung, Ausbeutung, Misshandlung geschädigte Kinder und Jugend-liche haben das Recht auf physische und psychische Genesung und soziale Wiedereingliederung.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Krieg und auch auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  • Behinderte Kinder und Jugendliche haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.



SPENDENKONTO: Hilfe für Menschen in Not, e.V.
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